Betreibungsamt des Sensebezirks
Das Betreibungsamt ist für die Zwangsvollstreckung von Forderungen auf Geldzahlung oder auf Sicherheitsleistung zuständig. Auf Antrag der Gläubiger führt das Amt die Zwangsmassnahmen durch und erlässt die entsprechenden Verfügungen. Ausserdem erteilt es Informationen.
Das Betreibungsamt erbringt hauptsächlich folgende Leistungen:
- Es erstellt die Betreibungsakten gemäss Begehren der Gläubiger und stellt diese zu.
- Es vollzieht die Pfändungsaufträge und führt die Zwangsmassnahmen durch.
- Es verwertet die gepfändeten Gegenstände.
- Es kassiert die Beträge ein und verteilt diese.
- Es vollzieht die Arrest- und Retentionsbegehren.
- Es führt ein Betreibungsregister und gibt Auszüge.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 - 11:30 | 14:00 - 17:00
Vor Feiertagen
08:00 - 11:30 | 14:00 - 16:00
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|