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Jugendraum

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Der Jugendraum Ueberstorf

  • steht allen Jugendlichen ab der 4. Klasse zur Verfügung. Bei speziellen Anlässen kann er auch für jüngere Schüler/innen geöffnet werden.
  • ist jeweils am Mittwochnachmittag von 13.00 - 16.30 für Jugendliche ab der 4. Klasse und 
    am Freitagabend von 19.00 - 22.00 Uhr für Jugendliche ab der 7. Klasse geöffnet.
    (nicht während den Schulferien und an "Brückentagen").
  • befindet sich im UG des Gemeindehauses an der Dorfstrasse 45.
  • wird durch die Jugendarbeiterin Sereina Kamm, mithilfe des Jugendteams Ueberstorf betreut. Unterstützt werden Sie durch die Jugendkommission und den Gemeinderat.
  • ist eine rauch- und alkoholfreie Zone. Gewalt wird strikt abgelehnt.
  • bietet einen kleinen Kiosk mit Snacks und alkoholfreien Getränken zum Selbstkostenpreis an.

Richtlinien

Am 20. Juni 2017 hat der Gemeinderat Ueberstorf neue Richtlinien über den Jugendraum verabschiedet. Das Dokument wurde in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern des Jugendteams, der Jugendkommission und des Gemeinderats erarbeitet. In diesem Dokument sind Aufgaben und Verantwortlichkeiten geregelt.

Hinweis: Die Gemeinde lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit dem Betrieb des Jugendraums ab. Versicherung ist Sache der Nutzerinnen und Nutzer. Die Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.

   

 

                                                                                                                                           

Dokumente

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Richtlinien über den Jugendraum (PDF, 1.56 MB) Download 0 Richtlinien über den Jugendraum
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