Gemeindeversammlung
Sie ist öffentlich, sofern nicht das Büro aus wichtigen Gründen den Ausschluss der Öffentlichkeit beschliesst.
Die Leitung der Gemeindeversammlung übernimmt gemäss Art. 13 GG der Gemeindepräsident oder ein Mitglied des Gemeinderats.
Ort
Wird jeweils mit der Einladung bekanntgegeben und kann ändern.Aufgaben
Kompetenzen
Voraussetzungen
- Schweizerbürger-/innen die in der Gemeinde Ueberstorf wohnhaft sind und mindestens 18 Jahre alt sind;
- Ausländer-/innen, mit der Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die mindestens 5 Jahre ohne Unterbruch im Kanton Freiburg und in der Gemeinde Ueberstorf wohnhaft und 18 Jahre alt sind.
Drittpersonen oder nicht Stimmberechtigte, die an der Gemeindeversammlung teilnehmen, haben bitte am zugewiesenen Ort im Saal Platz zu nehmen.
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