Kopfzeile

Inhalt

Friedensgericht des Sensebezirks

Das Friedensgericht ist in erster Linie Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Sein Präsident ist der Friedensrichter. Die Erwachsenenschutzbehörde ordnet eine Massnahme an, wenn die Unterstützung der hilfsbedürftigen Person durch die Familie, andere nahestehende Personen oder private oder öffentliche Dienste nicht ausreicht oder von vornherein als ungenügend erscheint und wenn bei Urteilsunfähigkeit der hilfsbedürftigen Person keine oder keine ausreichende eigene Vorsorge (Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung) getroffen worden ist und die Massnahmen von Gesetzes wegen (Vertretung durch den Ehegatten/eingetragenen Partner, Vertretung bei medizinischen Massnahmen, Schutz der Person, die sich in einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung aufhaltet) nicht genügen.

Hat die betroffene Person niemanden in ihrem Umfeld, der sie unterstützen könnte, prüft das Friedensgericht die Einsetzung eines Berufsbeistandes. Dieser kümmert sich je nach Situation beispielsweise um die administrativen und finanziellen Angelegenheiten der Betroffenen und regelt sämtliche Tätigkeiten mit Banken, Sozialversicherungen, Ämtern und Behörden. Die Tätigkeit der Beistandsperson ist kostenpflichtig und soweit möglich durch die betroffene Person zu bezahlen.

Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Erbangelegenheiten ist die Friedensrichterin zuständig für Ausschlagungen und Siegelungen im Todesfall. Bei dauernder Abwesenheit von Erben oder im Falle von Streitigkeiten, die die Erbmasse gefährden, prüft die Friedensrichterin die Ernennung eines Erbenvertreters oder Erbschaftsverwalters. Für erbrechtliche Fragen sowie die Ausstellung von Erbbescheinigungen sind im Kanton Freiburg hingegen die Notare zuständig.

Entscheide des Friedensgerichts können mittels Beschwerde beim Kantonsgericht Freiburg angefochten werden.

Das Friedensgericht ist keine Schlichtungsstelle und ist nicht zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten. Hierfür ist insbesondere das Bezirksgericht des Sensebezirks zuständig.

Kontakt

Friedensgericht des Sensebezirks
Schwarzseestrasse 5
Postfach 37
1712 Tafers
Tel. 026 305 86 70
fgsense@fr.ch

Website
Icon