Feuerschau
Mit der Durchführung der periodischen Feuerschau gewährleistet die Gemeinde Ueberstorf die Einhaltung des Gebäudebrandschutzes, damit die Gebäude und Feuereinrichtungen den Feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen.
Die Kontrollhäufigkeit richtet sich nach den Vorgaben in der Verordnung betreffend die Feuerpolizei und den Schutz gegen Elementschäden und sieht aktuell folgende Periodizität vor:
Jährlich: Öffentliche Gebäude und Gebäude, die zur Aufnahme von grösseren Personengruppen vorgesehen sind, wie beispielsweise Schulhäuser, Aulen, Gasthäuser, Saal- und Mehrzweckgebäude
alle 3 Jahre: Landwirtschaftsbetriebe
alle 5 Jahre: Verwaltungsgebäude. Gewerbe- und Industriegebiete
alle 10 Jahre: Wohngebäude
Die Kontrollen werden durch den Brandschutzfachmann im Voraus angekündigt. Die Eigentümer und / oder Mieter einer Liegenschaft sind verpflichtet, dem Brandschutzfachmann Zutritt zu allen für die Feuerschau relevanten Gebäuden und Räumlichkeiten zu gewähren.
Der Brandschutzexperte für die Gemeinde Ueberstorf ist Angelo Lauper, Tel. 076 340 21 74