Ahnen- und Familienforschung
Für Nachforschungen, die die Zeit nach 1876 betreffen, muss ein schriftliches Gesuch an Amt für Zivilstandswesen und Einbürgerungen gerichtet werden.
Gegen eine Gebühr von CHF 100.- erhalten Sie eine Bewilligung, die 2 Jahre gültig ist. Mit dieser Bewilligung können Sie sich auch an die Kantone Genf, Jura, Neuenburg, Wallis und Waadt wenden (gegen eine Gebühr von CHF 20.- pro Kanton).
Weitere Informationen:
Wie betreibe ich Familienforschung