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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde Ueberstorf und besteht aus den Aktivbürgern, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Sie ist öffentlich, sofern nicht das Büro aus wichtigen Gründen den Ausschluss der Öffentlichkeit beschliesst.

Die Leitung der Gemeindeversammlung übernimmt gemäss Art. 13 GG der Gemeindepräsident oder ein Mitglied des Gemeinderats.

Ort

Wird jeweils mit der Einladung bekanntgegeben und kann ändern.

Aufgaben

Sämtliche Befungnisse und Aufgaben einer Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz und dem Ausführungsreglement geregelt.

Kompetenzen

Gestützt auf Art. 10 des Gesetzes über die Gemeinden vom 25. September 1980.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind:
  • Schweizerbürger-/innen die in der Gemeinde Ueberstorf wohnhaft sind und mindestens 18 Jahre alt sind;
  • Ausländer-/innen, mit der Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die mindestens 5 Jahre ohne Unterbruch im Kanton Freiburg und in der Gemeinde Ueberstorf wohnhaft und 18 Jahre alt sind.

Drittpersonen oder nicht Stimmberechtigte, die an der Gemeindeversammlung teilnehmen, haben bitte am zugewiesenen Ort im Saal Platz zu nehmen.

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