Umzug innerhalb der Gemeinde
Sie sind innerhalb unserer Gemeinde umgezogen?
Die Meldung einer Adressänderung ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte innert 30 Tagen erfolgen. Sie können den Umzug bequem online via eUmzug oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung melden.
Ohne eine entsprechende persönliche Mitteilung der umziehenden Personen dürfen keine Adressänderungen in der Einwohnerkontrolle vorgenommen werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 031 740 88 88 | gemeinde@ueberstorf.ch |