Freiwillige Trennung Ehepaar
Eine freiwillige Trennung bedeute eine Änderung Ihrer Personalien. Sie ist der Einwohnerkontrolle zu melden. Dies können Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung erledigen oder das Trennungsformular ausdrucken und ausfüllen. Das Trennungsformular muss von beiden Partnern unterschrieben werden. Geben Sie das Formular am Schalter der Gemeindeverwaltung ab.
Verfahren
Die Einwohnerkontrolle mutiert Ihre Daten im Einwohnerregister und meldet die Trennung den kantonalen Amtsstellen. Ab Trennungsdatum werden Sie separat besteuert.
Zugehörige Objekte
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