Verbilligung der Krankenkassenprämie 2025
Der Antrag auf Prämienverbilligung (Online- oder Papier-Antrag) muss vollständig ausgefüllt bis spätestens am 31. August des laufenden Jahres bei der Ausgleichskasse des Kantons Freiburg eingereicht werden. Das Eingangsdatum bei der AHV-Kasse gilt als Datum der Einreichung und ist massgebend. Die AHV-Kasse tritt auf nach dieser Frist eingereichten Gesuche nicht mehr ein.
Der Anspruch auf Prämienverbilligung beginnt frühestens ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Gesuch bei der kantonalen Ausgleichskasse eingereicht wird.
Lehrlinge und Studierende unter 25 Jahren können kein eigenes Gesuch einreichen. Sie müssen im Gesuch ihrer Eltern aufgeführt werden.
Weitere Informationen:
Hotline: 026 426 77 00
E-Mail: rpi@ecasfr.ch
Internet: www.easfr.ch/ipv
Zugehörige Objekte
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Antrags-Formular für Prämienverbilligung 2025 (PDF, 239.76 kB) | Download | 0 | Antrags-Formular für Prämienverbilligung 2025 |
Merkblatt Verbilligung der Krankenkassenprämien 2025 (PDF, 234.11 kB) | Download | 1 | Merkblatt Verbilligung der Krankenkassenprämien 2025 |