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Feuerbrand

Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1.1.2020 wechselt der Status von Feuerbrand (Erwinia amylovora) vom Quarantäneorganismus zum ‘Geregelten Nicht-Quarantäneorganismen’ (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Feuerbrand keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr besteht. 

In der Schweiz gibt es seit 1.1.2020 vier verschiedene Zonen in Bezug auf den Feuerbrand:

  • «Gebiete mit geringer Prävalenz»: Lokal begrenzte Überwachungs-, Melde- und Bekämpfungspflicht zum Schutz der Produktion von Kernobst und Pflanzgut
  • Sicherheitszonen: Feuerbrand-freies Gebiet für die Produktion von Pflanzgut von Wirtspflanzen für Schutzgebiete (Pflanzenpass-ZP «Erwinia amylovora»)
  • Schutzgebiet Wallis: Quarantänestatus (Tilgungspflicht). Pflanzgut nur mit Pflanzenpass-ZP «Erwinia amylovora»
  • Restliche Schweiz: Feuerbrand nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig

 

Weitere Auskunft erhalten Sie hier.

 

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