Feuerbrand
Mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1.1.2020 wechselt der Status von Feuerbrand (Erwinia amylovora) vom Quarantäneorganismus zum ‘Geregelten Nicht-Quarantäneorganismen’ (GNQO). Dieser Wechsel bedeutet, dass für Feuerbrand keine Melde- und Bekämpfungspflicht mehr besteht.
In der Schweiz gibt es seit 1.1.2020 vier verschiedene Zonen in Bezug auf den Feuerbrand:
- «Gebiete mit geringer Prävalenz»: Lokal begrenzte Überwachungs-, Melde- und Bekämpfungspflicht zum Schutz der Produktion von Kernobst und Pflanzgut
- Sicherheitszonen: Feuerbrand-freies Gebiet für die Produktion von Pflanzgut von Wirtspflanzen für Schutzgebiete (Pflanzenpass-ZP «Erwinia amylovora»)
- Schutzgebiet Wallis: Quarantänestatus (Tilgungspflicht). Pflanzgut nur mit Pflanzenpass-ZP «Erwinia amylovora»
- Restliche Schweiz: Feuerbrand nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig
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